Gesetzliche Grundlagen

zu LPG, Flüssiggas

Rechtliche Veränderungen

EKAS-Richtlinie 6517 über Flüssiggas in Kraft

Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die neue Flüssiggas-Richtlinie 6517 am 6. Dezember 2017 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherigen vier Flüssiggas-Richtlinien 1941, 1942, 2151 und 2388.

Der Verein Arbeitskreis LPG hat den Entwurf dieser Richtlinie erarbeitet und wie in der Verordnung vorgeschrieben den Genehmigungsprozess aktiv begleitet.

Die EKAS-Richtlinie 6517 kann hier heruntergeladen werden.

Bundesrat setzt neuen Flüssiggas-Artikel in Kraft

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt.

Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen.

Wir sind sehr stolz darauf, dass der Bundesrat dem Verein Arbeitskreis LPG, der Plattform für Sicherheitsfragen von Flüssiggas, offiziell das Vertrauen schenkt die anerkannten Regeln der Technik mitzubestimmen.

Da der Verein Arbeitskreis LPG explizit in der Verordnung erwähnt wird, garantieren nur Flüssiggas-Publikationen den anerkannten Stand der Technik wiederzugeben, welche unter Mitwirkung des Vereins Arbeitskreis LPG entstanden sind bzw. die Zustimmung des Vereins Arbeitskreis LPG besitzen.

Damit wird wieder fundierte und verbindliche Rechtssicherheit geschaffen.

Durch den Artikel 32c VUV ist die Basis gelegt für die Konkretisierung der Regeln der Technik durch die darauf abstützende EKAS-Richtlinien 6517 über Flüssiggas. Diese Richtlinie wird in Kürze zur letzten Anhörung vor Inkraftsetzung freigegeben. Wie bisher umfasst der Geltungsbereich auch Aspekte der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Sicherheit bei der Verwendung von Gasgeräten.

Gaskontrollen

Wieso braucht es eine Gaskontrolle?

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen).

Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit.

Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Gaskontrolle Camping / Wohnmobil

Eine Gaskontrolle Camping dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Da wir vom Verein Arbeitskreis LPG ausgebildete Fachleute sind, können wir die Gaskontrolle für Ihren Caravan durchführen!

Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung auch wenn die Vignette beschädigt ist.

Der Kontrollaufwand bei 3 Gasgeräten beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten.

Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die unverbindliche Preisempfehlung für den Stunden-ansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken.

Bezüglich der Fahrkosten und Spesen ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelabnahme oder eine Gruppenabnahme z.B. auf einem Campingplatz oder um eine Kontrolle direkt in der Werkstatt des Caravan- oder Wohnmobil-Fachhändlers handelt.

Weiter Informationen können dem Reglement für Camping und den Factsheet entnommen werden.

Gaskontrolle Veranstaltungen

Eine Gaskontrolle Veranstaltungen dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Da wir vom Verein Arbeitskreis LPG ausgebildete Fachleute sind, können wir die Gaskontrolle für Ihr Veranstaltungsfahrzeug durchführen!

Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr an jedem Gasgerät angebracht und je Gasgerät eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung, auch wenn die Vignette beschädigt ist.

Eine Gaskontrolle für einen Grill dauert je nach Arbeitsaufwand normalerweise 15-20 Min und kostet inkl. Vignette und Kontrollbescheinigung 30 – 50 Franken (ohne Fahrkosten). Allfällige Reinigungskosten werden zusätzlich verrechnet.

Weiter Informationen können dem Reglement für Veranstaltungen und den Factsheet entnommen werden.

Gaskontrolle Schiff

Eine gültige Gaskontrolle wird von den Schifffahrtsämtern bei der Schiffsprüfung verlangt.

Eine GaskontrolleSchiff dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. Da wir vom Verein Arbeitskreis LPG ausgebildete Fachleute sind, können wir die Gaskontrolle für Ihr Schiff durchführen!

Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren im Schiff angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Der Kontrollaufwand bei 3 Verbrauchsgeräten beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten. Korrekt ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die unverbindliche Preisempfehlung für den Stunden-ansatz eines geprüften Kontrolleurs beträgt 140 Franken.

Gaskontrolle Gewerbe & Haushaltstechnik

Der Arbeitskreis LPG kann noch keine Prüfungen für Kontrolleure von gewerblichen Flüssiggasanlagen anbieten.

Er ist aber daran die entsprechende Ausbildung mit seinen Mitgliedern aufzubauen.

Klicken Sie hier um zu unseren Dienstleistungen zu gelangen.

Informationen zum Verein Arbeitskreis LPG

In einem feierlichen Gründungsakt wurde der Verein Arbeitskreis LPG am 30.6.2016 in Luzern gegründet. Aus einem losen Verbund von Fachexperten wird ein Verein.

Der Arbeitskreis LPG befasst sich mit der Sicherheit im Zusammenhang mit Flüssiggasanlagen. Die Fragestellungen umfassen die Ausbildung, die Planung, das Installieren, das Kontrollieren, das Lagern, den Umschlag, den Umgang und die Verwendung von Flüssiggas für den beruflichen, betrieblichen und privaten Bereich.

Oberstes Ziel des Vereins ist es sich dafür einzusetzen, dass Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung oder Nutzung von Flüssiggas (Flüssiggasanlagen) sicher betrieben werden können.

Der Arbeitskreis LPG verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Anforderungen an Gaskontrolleure

  • Es dürfen nur Personen Flüssiggasinstallationen kontrollieren, welche dafür ausreichende Kenntnisse nachweisen können, d.h. geprüft sind. Die Prüfungen sind obligatorisch.
  • Die Zulassung des Arbeitskreises LPG ist personenbezogen und kann nicht auf weitere Personen im Betrieb übertragen werden.
  • Die Ausbildung des Flüssiggaskontrolleure umfasst den Camping-, Veranstaltung und Schiffsbereich. Ein Kontrolleur für alle Bereiche!
  • Die Geltungsdauer der Zulassung ist auf 5 Jahre beschränkt. Sie verlängert sich um 5 Jahre nach Besuch eines ERFA-Kurses.

Kontakt

Top Zeltbau GmbH

Amriswilerstrasse 63

9320 Frasnacht


Telefon: +4171 410 28 28

Mobil: +4179 217 70 08